Feuerwehr Leitershofen


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    Gebührensatzung der Stadt Stadtbergen


    Ihre Freiwillige Feuerwehr hilft ihnen gerne auch, wenn sie keine "Notlage" erleiden, sondern ein Problem wie z.B. das Öffnen einer verschlossenen Wohnung (ohne Gefahr) oder einem Wespennest in Wohungsnähe haben.

    Da diese freiwilligen Tätigkeiten zum einen Kosten verursachen bzw. mit Geräten der Stadt bewältigt werden die vorgehalten werden müssen und zum anderen wir hier als "Konkurrenten" z.B. zu Schlüsseldiensten oder Insektenbeseitigungsunternehmen agieren, muss eine Gebühr für den Einsatz erhoben werden. Dies geschieht i.d.R. durch die Stadt Stadtbergen selbst.

    Beachten sie, dass dies nicht in jedem Fall die Pflichtaufgaben der Feuerwehren betrifft und haben sie in einer Notlage nicht die Kosten, sondern die notwendige Hilfe vor Augen.

    Bei Wespennestern beachten sie bitte darüber hinaus, dass einige Insektenarten unter Schutz stehen und von uns nicht beseitigt werden dürfen. Wir machen uns hierüber vor Ort ein Bild und klären sie gerne auf.

    Die Gebührensatzung der Stadt Stadtbergen finden sie hier als .pdf

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